Nachbarschaftshilfe in der Ortsgemeinde Keidelheim

  • von Karsten Krämer
  • 22 März, 2020

Nachbarschaftshilfe in der Ortsgemeinde Keidelheim- Wer will unterstützen? – Wer benötigt Unterstützung?

Wer will unterstützen? – Wer benötigt Unterstützung?

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

angesichts der momentanen Lebenssituation im Rahmen der Corona-Krise leben vielerorts hilfsbedürftige ältere Personen, die über keine familiären- oder nachbarschaftlichen Kontakte verfügen. Gerade ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen sind besonders gefährdet und sollen den persönlichen Kontakt unter Menschen möglichst vermeiden. Für diese Menschen innerhalb der Ortsgemeinde, aber auch gerne darüber hinaus, möchten wir gerne eine Nachbarschaftshilfe von Bürger*innen für Bürger*innen der Ortsgemeinde Keidelheim ins Leben rufen. Hilfsangebote können Einkaufsdienste, Lieferung von Medikamenten oder auch Essenslieferungen etc. umfassen. Wer in diesen Zeiten solche Hilfsangebote für hilfsbedürftige Menschen anbieten kann und möchte oder wer sich über entsprechende Hilfe heute oder in der Zukunft freuen würde, kann sich bei:

Karsten Krämer (Ortsbürgermeister Keidelheim) Tel.: 06761/ 14910 oder

Georg Knichel (Seniorenbeauftragter Keidelheim) Tel.: 06761/ 6089 bzw. 0176/40713021

melden. Gerne werden wir Hilfsangebote und Hilfsbedürftige vertrauensvoll zusammenbringen. Alle konkreten Angebote können wir – bei entsprechender Zustimmung - auch zusätzlich über die Internetseite der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen bekanntgeben.


Weitere Informationen zum Thema Unfallschutz im Falle einer Hilfeleistung:

Mit Aufruf des Hilfsangebot stellt sich die Frage zum Unfallschutz. Nach Rücksprache mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz sind Personen, bei der Ausübung eines Ehrenamts, in der gesetzlichen Unfallversicherung beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung ist, dass die Einsätze im Auftrag und in Abstimmung mit der Gemeine durchgeführt werden. Eine schriftliche Vorgehensweise (z.B. Mitteilung via E-Mail an den Hilfsleistenden) wird seitens der Unfallkasse angeraten. Weitere Informationen können Sie diesem Link entnehmen.

In Abgrenzung ist hier die reine nachbarschaftliche Hilfe zu sehen. Diese erfolgt im eigenverantwortlichen Handeln einzelner Personen und ist somit nicht abgesichert.


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