Prüfung zwecks möglicher Anpassung der Friedhofssatzung

  • von Karsten Krämer
  • 21 Juli, 2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Keidelheim stammt aus dem Jahr 2004 mit Anpassungen im Jahr 2020.

Zum damaligen Zeitpunkt wurden Reihengrabstätten, Urnenreihengrabstätten, Urnenrasengrabstätten und Ehrengrabstätten auf dem Friedhof zugelassen. Um der Nachfrage nach alternativen Grabstätten zukünftig bei Bedarf gerecht zu werden, möchte ich den Bedarf an Rasengräbern zur Erdbestattung in der Gemeinde abfragen.

Auf dieser Basis wollen wir im Gemeinderat über eine mögliche Anpassung der Friedhofssatzung entscheiden.

Ich bitte daher alle Bürgerinnen und Bürger aus Keidelheim um eine Rückmeldung bis spätestens Mitte August, ob ein grundsätzliches Interesse an einem Rasengrab zur Erdbestattung auf dem Friedhof in Keidelheim besteht. Rückmeldungen können gerne telefonisch, per email oder persönlich an den Unterzeichner erfolgen.

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