Prüfung zwecks möglicher Anpassung der Friedhofssatzung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Keidelheim stammt aus dem Jahr 2004 mit Anpassungen im Jahr 2020.
Zum damaligen Zeitpunkt wurden Reihengrabstätten,
Urnenreihengrabstätten, Urnenrasengrabstätten und Ehrengrabstätten auf dem
Friedhof zugelassen. Um der Nachfrage nach alternativen Grabstätten zukünftig
bei Bedarf gerecht zu werden, möchte ich den Bedarf an Rasengräbern zur Erdbestattung
in der Gemeinde abfragen.
Auf dieser
Basis wollen wir im Gemeinderat über eine mögliche Anpassung der
Friedhofssatzung entscheiden.
Ich bitte daher alle Bürgerinnen und Bürger aus Keidelheim um eine Rückmeldung bis spätestens Mitte August, ob ein grundsätzliches Interesse an einem Rasengrab zur Erdbestattung auf dem Friedhof in Keidelheim besteht. Rückmeldungen können gerne telefonisch, per email oder persönlich an den Unterzeichner erfolgen.










