Soforthilfen des Bundes
- von Karsten Krämer
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- 06 Apr., 2020
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Soforthilfen des Bundes
Ab sofort können Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen beantragt werden, die durch die Corona-Pandemie in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.
Das Zuschussprogramm richtet sich an kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige Freier Berufe in Rheinland-Pfalz mit bis zu 10 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente).
Die Antragstellung für rheinland-pfälzische Unternehmen erfolgt ausschließlich bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
In der Anlage finden Sie dazu:
- das Antragsformular
- vorbereitende Hinweise für die Antragstellung
- Bearbeitungshinweise zur Antragstellung
- Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Hilfsprogramm (FAQ)
- Datenschutzinformationen
Weitere Informationen: https://www.isb.rlp.de/?fbclid=IwAR3wDKeyLE1PoPcIEWlUiqSAypwX8W0f7dg8kqTv2DbOVfwtsfqVdgYG-es
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Darüber hinaus können die Kleinstunternehmen Sofortdarlehen des Landes beantragen.
Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten können ein Sofortdarlehen des Landes über bis zu 30.000 Euro beantragen zuzüglich eines Landes-Zuschusses über 30 Prozent der Darlehenssumme.
Die Darlehen werden über die jeweilige Hausbank beantragt.