Soforthilfen des Bundes

  • von Karsten Krämer
  • 06 Apr., 2020

Soforthilfen des Bundes

Ab sofort können Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen beantragt werden, die durch die Corona-Pandemie in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.

Das Zuschussprogramm richtet sich an kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige Freier Berufe in Rheinland-Pfalz mit bis zu 10 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente).

Die Antragstellung für rheinland-pfälzische Unternehmen erfolgt ausschließlich bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

 

In der Anlage finden Sie dazu:

- das Antragsformular

- vorbereitende Hinweise für die Antragstellung

- Bearbeitungshinweise zur Antragstellung

- Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Hilfsprogramm (FAQ)

- Datenschutzinformationen

 

Weitere Informationen: https://www.isb.rlp.de/?fbclid=IwAR3wDKeyLE1PoPcIEWlUiqSAypwX8W0f7dg8kqTv2DbOVfwtsfqVdgYG-es

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Darüber hinaus können die Kleinstunternehmen Sofortdarlehen des Landes beantragen.

Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten können ein Sofortdarlehen des Landes über bis zu 30.000 Euro beantragen zuzüglich eines Landes-Zuschusses über 30 Prozent der Darlehenssumme.

Die Darlehen werden über die jeweilige Hausbank beantragt.

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